Zuchtbestimmungen für die Rasse Saarlooswolfhund, die vom VDH direkt betreut wird.
§1 Zuchtrecht
Die Genehmigung eines Zuchtvorhabens (Zuchtrecht) setzt voraus:
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Einen gültigen Vertrag des Züchters/Deckrüdenhalters mit dem VDH über die züchterische Betreuung für von keinem VDH-Mitgliedsverein betreute Hunderassen.
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Internationaler Schutz eines Zwingernamens für den Züchter
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Nachweis einer gegebenenfalls erforderichen Genehmigung eines Zuchtvorhabens gem. Tierschutzgesetz
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Eine Zuchtzulassung des Hundes/der Hunde, mit denen gezüchtet werden soll.